Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Alpenrhein Outlet Village (AOV) in Landquart mit der Gewerkschaft Syna und der Angestelltenorganisation KV bietet beste Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden. Das KIGA (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) hält an seiner Haltung fest, wonach das AOV dank seiner Ausrichtung auf den Tourismus Sonntags ohne Bewilligung öffnen darf.
Am Donnerstag, 26. November 2009, ist der offizielle Eröffnungstermin des Alpenrhein Outlet Villages (AOV) in Landquart, in dem am Eingangstor zu Graubünden hochstehende Markenprodukte in den Bereichen Sport, Mode, Schuhe und Accessoires mit 30 bis 70 Prozent Rabatt verkauft werden.
Sonntagszuschlag von 50 Prozent
Bernd Hasse, CEO der Bauherrin ING Real Estate Germany, zeigt sich erfreut über den mit Syna und KV abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrag: „Im AOV werden sehr attraktive Arbeitsbedingungen geboten. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften sollen z.B. auch für regelmässige Sonntagsarbeit ein Zuschlag von 50 Prozent bezahlt werden“. In der Hotellerie, Gastronomie und bei den Bergbahnen des Bündner Tourismus gibt es genauso wenig einen Sonntagszuschlag von 50 Prozent wie bei den Ladengeschäften im Churer Bahnhof. Im AOV hingegen wird dieser Zuschlag in jedem Fall bezahlt, also auch für Mitarbeitende, welche regelmässig am Sonntag arbeiten. Das Arbeitsgesetz sieht solche Zuschläge nur für vorübergehende Sonntagsarbeit vor.
Tourismusgebiet Graubünden
Gemäss Jörg Guyan, Amtsvorsteher Stv. des KIGA Graubünden, betrachtet der Kanton ganz Graubünden als Tourismusgebiet. Der Bund hat auf Verordnungsebene in Absprache mit den Kantonsregierungen die „Fremdenverkehrsgebiete“ der Schweiz definiert. Dabei wurde dem gesamten Kanton Graubünden der entsprechende Status zugeordnet. Im eidgenössischen Arbeitsgesetz sind Tourismusgebiete vom grundsätzlich geltenden Verbot von Sonntagsarbeit ausgenommen. „Damit hat das Alpenrhein Outlet Village die Möglichkeit, ohne Bewilligung am Sonntag zu öffnen“. Der Kanton habe dies auch der Gewerkschaft Unia noch einmal mitgeteilt. Die Unia hatte vom Kanton verlangt, dem AOV die Sonntagsöffnung zu verbieten, nachdem sie sich kurzfristig von den Verhandlungen des GAV zurückgezogen hatte.
Im Interesse der Mitarbeitenden
Zentralsekretär Carlo Mathieu und Regionalsekretär Rolf Bless von der Gewerkschaft Syna haben mit dem AOV gemeinsam mit Urs Marti, Präsident des KV Chur, den Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. Die darin enthaltenen Arbeitsbedingungen seien im Interesse der Mitarbeitenden und beinhalteten nebst dem Zuschlag von 50 Prozent für Sonntagsarbeit auch weitere über das Gesetz hinaus gehende Bestimmungen. Dazu gehören z. B. die Bildung einer Paritätischen Kommission zur Überwachung des Vertrages genauso wie die wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden, Mindestlöhne mit automatischen Teuerungsanpassungen, die Integration von Teilzeitangestellten in den Vertrag oder zusätzliche Ferientage ab dem zweiten Dienstjahr. „Wir haben intensiv, hart, aber fair verhandelt“, betont Carlo Mathieu. Das AOV wird im Vollbetrieb in Landquart 350 Arbeitsplätze bieten. Für die Syna und den KV ist mit dem GAV sichergestellt, dass die Mitarbeitenden beste Arbeitsbedingungen erwarten. Zudem gibt es für die Mitarbeitenden auch vor Ort Annehmlichkeiten wie sie bei sonstigen Detailhandelsbetrieben kaum geboten werden. Dazu gehören pro Verkaufsgeschäft eine eigene Garderobe, Toilette und Küche bzw. Aufenthaltsraum sowie Tageslicht.
Türe für Unia ist noch offen
Bernd Hasse, CEO der ING Real Estate Germany, bedauert, dass die in die Verhandlungen involvierte Gewerkschaft Unia kurzfristig wegen des Vertragspartners KV nicht mehr bereit war, den Gesamtarbeitsvertrag zu unterzeichnen. „Die Tür für die Unia ist nach wie vor offen“, erklärt Bernd Hasse. „Wir sind überzeugt, dass sich die Unia gemäss ihrem statutarischen Auftrag im Interesse der Arbeitnehmenden verhalten wird. Dafür braucht es jetzt aber ein öffentliches Commitment der Unia für eine entsprechende Verhandlungsbereitschaft“. Das AOV habe die rechtliche Situation sehr genau abgeklärt und sei überzeugt, im grössten Tourismusgebiet der Schweiz den Bedürfnissen des Touristen zu dienen. „Das Alpenrhein Outlet Village fördert keinen Einkaufstourismus im rechtlichen Sinn, sondern ist für die ohnehin in Graubünden und dem Heidiland verkehrenden Aufenthaltsund Tagesgäste ein bedeutendes, ergänzendes Angebot innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette“.
Quelle : www.vilan24.ch, 3. Oktober 2009